Förderung & Schulgeld
Fördermöglichkeiten
Sie möchten gern Ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg am Lichtenberg Kolleg e.V. nachholen.
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. Alle erforderlichen Nachweise reichen Sie im Sekretariat ein.
Schulgeld
Aus sozialen Gründen wird die Schulgeldhöhe einkommensabhängig gestaffelt.
Die jährliche Vertragszeit beträgt 12 Monate.
Je nach familiären Einkommensverhältnissen beträgt das monatliche Schulgeld zwischen 100 € und 460 €. Das Geschwisterkind erhält eine Ermäßigung von 25%.
Die Anmeldegebühr von 100,- € wird einmalig bei der Anmeldung erhoben. Bei der untersten Einkommensstufe wird die Aufnahmegebühr im ersten Jahr mit dem Schulgeld verrechnet.
Unsere Adresse
Lichtenberg Kolleg e.V.
Feuerbachstr. 68
12163 Berlin
Kontakt zu uns
Social Media
Das Lichtenberg Kolleg
An unserer privaten, staatlich genehmigten Ersatzschule bieten wir einen 3-jährigen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und einen einjährigen Lehrgang zur Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss (MSA) in Berlin-Steglitz.
Rechtliche Informationen
Unsere Adresse
Lichtenberg Kolleg e.V.
Feuerbachstr. 68
12163 Berlin
Kontakt zu uns
Social Media
Das Lichtenberg Kolleg
An unserer privaten, staatlich genehmigten Ersatzschule bieten wir einen 3-jährigen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) und einen einjährigen Lehrgang zur Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss (MSA) in Berlin-Steglitz.
Rechtliche Informationen
Erklärung zur Verwendung der Sprache
Wir verwenden auf dieser Website sowohl die männliche als auch die weibliche Form der Ansprache. Dies dient der Einfachheit und Lesbarkeit unserer Inhalte und soll niemanden bevorzugen oder benachteiligen, im Gegenteil, es soll alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Wir respektieren die Vielfalt der Geschlechteridentitäten und bitten um Verständnis für diese sprachliche Entscheidung zur Vereinfachung. Wenn wir die weibliche und männliche Form, oder nur eine der Geschlechterformen verwenden, beziehen wir uns immer auf Personen aller Geschlechter.