"Die Nichtschülerabiturprüfung orientiert sich an den Lerninhalten und Lernzielen des jeweiligen Faches, die sich aus den Rahmenlehrplänen für die gymnasiale Oberstufe und den Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen (AV Prüfungen) nach Maßgabe der in der PrüfVO-Nichtschülerabitur geregelten Abweichungen und Ergänzungen ergeben." (Auszug aus dem Merkblatt über die Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife von Nichtschülerinnen und Nichtschülern).
Meldetermin für die staatliche Prüfung ist jeweils der 15. November.